Das Ziel eines Klapprades bzw. Faltrades ist zumeist die flexible Mobilität auf Reisen. Viele denken hierbei an einen unbekannten Ort, den sie mit ihrem Kompaktgefährt erkunden möchten. Mit dem Auto anreisen und das Faltrad im Kofferraum verstauen ist eine Möglichkeit. Eine andere das Nutzen öffentlicher Verkehrsmitteln wie Bahn, S-Bahn, U-Bahn, Bus etc.. Es stellt sich die Frage welche Regelungen für die Mitnahme von Falträdern gelten und ob ein Ticket gelöst werden muss. Wir haben uns ausführlich zu diesem Thema erkundigt und geben nachfolgend einen Überblick und leiten ein generelles Fazit zu Falträdern im Zug und Bus ab.

Regelungen je Verkehrsverbund bzw. Verkehrsunternehmen

Wegen der individuellen Regelungen wird speziell auf Verkehrsverbünde oder Verkehrsunternehmen eingegangen.

Deutsche Bahn – DB National

Innerhalb von Deutschland, darf bei der Deutschen Bahn prinzipiell nur ein Fahrrad pro Person mitgenommen werden. Klappräder sind kostenfrei, wenn sie wie Handgepäck in Zügen untergebracht werden können. Sie müssen also geklappt bzw. gefaltet werden.
Für normale Fahrräder gilt es eine Karte zu lösen und das vorab. In manchen Zügen ist es sogar erlaubt größere Gefährte wie Tandems oder Dreiräder mitzunehmen. Fahrräder von Kindern unter 6 Jahren, werden generell kostenlos befördert.
In den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn in Absatz 8.2 und 8.4.1 findet man die genauen Informationen (Stand Juli 2020). Auch hat die DB eine zentrale Infoseite für Fahrräder und Bahn eingerichtet mit diversen Informationen.

Deutsche Bahn – DB International

In den Internationalen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn wird nicht speziell auf Klapp- und Falträder eingegangen. Die Beförderung von normalen Reisegepäck ist bis 25kg pro Gepäckstück ist zugelassen. Das Maß ist hierbei pro Gepäckstück auf maximal 120cm x 60cm x 60cm eingeschränkt. Ein normales 20 Zoll Faltrad überschreitet dieses Maß knapp um ein paar Zentimeter, wobei der Schaffner hierbei wohl keinen Anstoß nehmen wird.
Regelungen für normale Räder findet man in den Internationalen Beförderungsbedingungen im Punkt 8.3 und 15 mehr Informationen. Prinzipiell gilt jedoch eine Fahrradkarte mit Ticket zusammen vorab kaufen, dass es keine bösen Überraschungen gibt.

MVV – München

Regelung bis 20 Zoll: Fahrräder bis maximal 20 Zoll Reifengröße können in S-, U-Bahnen und Regionalzügen kostenlos mitgenommen werden. Jedoch nur wenn der Platz nicht für die Personenbeförderung gebraucht wird und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist. Weiter sind auch die Sperrzeiten zu beachten. Es können also Falträder kostenlos mitgenommen werden, ohne sie zu verkleinern, jedoch nur außerhalb der Sperrzeiten.

Faltet man sein Klapprad, so darf man es auch während der Sperrzeiten mitführen. Auch kann es neben S-, U-Bahnen und Regionalzügen in Bussen und Trams jederzeit kostenlos mitgenommen werden.

Sperrzeiten für normale Fahrräder sind Werktags zwischen 6 – 9 Uhr und 16 – 18 Uhr. Die Sperrzeiten gelten nicht in den Schulferien und in den Gepäckwagen/Mehrzweckabteilen der Regionalzüge, die auch mit MVV Ticket benutzt werden können.

Der MVV bietet auch einen Radroutenplaner, mit dem sich Fahrradtouren planen lassen. Für Smartphones ist die Seite nicht optimiert, deshalb am besten vorab am PC diesen Service nutzen.

Eine Fahradtageskare kostet pauschal 3 €.

Quelle: MVV (Stand 10.03.2019)

VBB – Berlin

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erlaubt generell die Fahrradmitnahme, jedoch muss ein Ticket gelöst werden. Die Preise sind variabel und erstrecken sich von 1,20 € Kurzstrecke bis zu 22 € Monatskarte fürs gesamtes VBB Netz. Es gibt Sonderregelungen für Auszubildende und Schüler.

Sind Klappräder vollständig zusammengeklappt, so gelten sie als Handgepäck und können kostenlos mitgenommen werden, verraten die Beförderungsbedingungen § 11 Art 1 Abs 4.

Quelle: VBB (Stand 11.03.2019)

HVV – Hamburg

Der HVV (Hamburger Verkehrsverbund) ist sehr tolerant und bietet eine kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in U-, S-, A-Bahnen und vielen Buslinien an. Es sind jedoch die Sperrzeiten zu beachten, die Werktags 6 – 9 Uhr und 16 – 18 Uhr aktiv sind. Während der Sommerferien gibt es keine Sperrzeiten in U-, S- und A-Bahnen. Auch gilt, dass nur Fahrräder mitgenommen werden können, wenn Platz ist. Ob die Fahrräder in Bussen mitgenommen werden können, ist einzeln zu prüfen. Dies checkt man über die Liniennummer auf der HVV Fahrradseite.
Bei R-Bahnen ist der Kauf einer Fahrradkarte von 3,50 € notwendig. Auf den Elbfähren gilt keine Sperrzeit und kann ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden. Ausnahme ist die Fähre Blankenese-Cranz, auf der ein Fahrrad-Ticket gelöst werden muss.

Klappräder dürfen immer kostenlos im komprimierten Zustand mitgenommen werden.

KVB – Kölner Verkehrsbetriebe

Für die Mitnahme eines Fahrrades in den öffentlichen Verkehrsmittel in Köln wird ein Ticket benötigt. Der Preis ist sehr variabel und erstreckt sich von einem Einzelticket für Erwachsene von 3 Euro bis zu einer 4er Karte für Erwachsene für 12 Euro.
Verkehrsteilnehmer, die über eines der folgenden Tickets verfügen, können ihr Fahrrad wochentags ab 19 Uhr, sowie an den Wochenenden und Feiertagen unentgeltlich und ganztägig im gesamten VRS-Netz mit sich führen: Abo MonatsTicket | MonatsTicket MobilPass | Einzelkauf MonatsTicket MobilPass | Abo Formel9Ticket | Abo Schüler-, Starter- und AzubiTicket | SemesterTicket | Aktiv60Ticket | Job- und GroßkundenTicket

Ein Fahrradticket kann an allen Ticketautomaten an den Haltestellen sowie in den Bussen und Bahnen gekauft werden. Beim Kauf über die KVB App kann von einem Rabatt von 10% profitiert werden. Zusätzlich sind die Tickets in den KVB KundenCentern, den KVB-eigenen Vertriebsstellen sowie in über 100 privaten Kiosken mit KVB Vertriebsgenehmigung erhältlich. Im Internet sind die Tickets für die Fahrradmitnahme beim Online-TicketShop vorrätig. Ein zusammengefaltetes Klapprad gilt auch hier als Gepäckstück, welches zu jeder Zeit kostenfrei mitgenommen werden kann.

Quelle: KVB (Stand 05.06.20)

VGF – Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main

Wer eine gültige Fahrkarte besitzt, kann sein Fahrrad in allen U-Bahnen sowie den Straßenbahnen der VGF kostenfrei transportieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Einzelfahrschein oder zum Beispiel ein Monats Abo verwendet wird. Es besteht jedoch keine Beförderungspflicht von Seiten der Verkehrsgesellschaft. Das bedeutet, dass bei Platzmangel zum Beispiel während des Berufsverkehrs der Fahrer entscheidet, ob ein Fahrrad samt Besitzer mitgenommen wird. Ebenso kann es passieren, dass dieser gebeten wird, nach halber Strecke wieder auszusteigen, falls das Verkehrsmittel zu voll wird. Die Besitzer von Fahrrädern sind daher gut beraten, nicht in den Stoßzeiten die öffentlichen Verkehrsmittel mit ihrem Fahrrad zu nutzen.

Anders verhält es sich jedoch, wenn das Fahrrad platzsparend zusammengeklappt ist. Denn dann wird es als Handgepäck deklariert und darf selbstverständlich jederzeit kostenfrei in den öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden.

Quelle: vgf-ffm.de (Stand 05.06.20)

VVS – Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart

Fahrräder dürfen zu bestimmten Zeiten im gesamten Verkehrsverbund kostenfrei mitgenommen werden. Sind die Fahrräder zusammengeklappt, so gelten sie im Sinne der Beförderungsbedingungen als ein Gegenstand, der grundsätzlich und zu jeder Zeit kostenfrei befördert werden kann.

Busse
Die kostenfreie Fahrradmitnahme in Bussen des Verkehrsverbundes (Landkreis Böblingen, Esslingen, Rems-Murr-Kreis sowie Ludwigsburg) ist werktags ab 18:30 Uhr bis zum jeweiligen Betriebsschluss möglich. Samstags, Sonntags beziehungsweise an den gesetzlichen Feiertagen ist die Mitnahme von Fahrrädern rund um die Uhr möglich. Die Mitnahme beschränkt sich auf maximal 2 Fahrräder pro Bus. Von der Mitnahme ausgeschlossen sind selbstverständlich Linien- und Ruftaxis sowie die öffentlichen Verkehrsmittel der SSB (Stuttgarter Straßenbahnen AG).

Stadtbahn, Seilbahn, Zahnradbahn
Während der Berufszeit von 6:00 bis 8:30 Uhr und 16:00 bis 18:30 Uhr ist eine Mitnahme von Fahrrädern in den Stadtbahnen nicht erlaubt. An den Wochenenden sowie an Feiertagen ist der Transport jederzeit kostenfrei. In der Seilbahn ist eine Fahrradmitnahme zu keiner Zeit möglich. In der Zahnradbahn können Fahrräder kostenfrei bergauf zwischen Marienplatz und Degerloch auf dem Vorstellwagen transportiert werden. Zu beachten ist jedoch, dass unterwegs kein Be-/Entladen möglich ist.

S-Bahnen und Züge des Nahverkehrs
Werktags vor 6 Uhr und nach 9 Uhr können Fahrräder kostenfrei mitgenommen werden. Wer in der Zeit von 6 Uhr bis 9 Uhr sein Fahrrad transportieren möchte, muss ein Kinderticket für die entsprechende Zone lösen. Am Wochenende und den Feiertagen ist die Mitnahme eines Fahrrades ganztägig möglich.

Quelle: vvs.de (Stand: 05.06.20)

 

Faltrad-Taschen

Es gibt spezielle Taschen, welche das Faltrad schützen und den Transport vereinfachen. Zudem ist im Zweifelsfall die Argumentation, dass es sich um Handgepäck und nicht um ein Fahrrad handelt, einfacher. Zudem bietet die Faltrad-Tasche weiteren Stauraum für z. B. Werkzeug und vermeidet Verschmutzungen durch die ölige Kette.

KAUFHINWEIS: Beim Kauf sollte man unbedingt vorab das Maß des eigenen Fahrrads in zusammengeklappten Zustand nehmen und vor Bestellung mit der Taschengröße vergleichen. Blindes Vertrauen auf die Angabe der Reifenzollgröße des Herstellers, kann zu bösen Überraschungen führen. Dies gilt besonders für Elektro-Falträder, da diese in der Regel etwas größer ausfallen.

Die Faltrad-Tasche von Selighting für 14 – 20 Zoll Räder hat ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis. Sie lässt sich auch während der Fahrrad-Fahrt praktisch am Lenker fixieren.

Fazit

Aufgrund unserer ausführliche Recherche bei der Deutschen Bahn, sowie bei den wichtigsten Verkehrsverbünden kann eine generelle Regel abgeleitet werden für die Mitnahme von Falträdern bzw. Klapprädern. Überschreitet das Faltrad die Reifengröße 20 Zoll nicht, ist es maximal komprimiert, so wird es als Handgepäck eingestuft und kann kostenlos mitgeführt werden. Es kann in der Regel in allen Zügen, S-Bahnen, U-Bahnen etc. sowie zumeist auch in Bussen und Tram ohne extra Ticket unabhängig von Sperrzeiten mitgenommen werden.

Zu diesen Artikel wurde ausführlich recherchiert. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für fehlerhafte Angaben.