Die Fahrräder mit zusätzlichem Elektro Antrieb werden stets beliebter. Anfangs galt ein E-Bike oder Pedelec noch als „Renter-Rad“, doch das ist längst vorbei. Mittlerweile gibt es sogar hochmoderne E-Mountainbikes, welche besonders bei jungen Menschen sehr gut ankommen.
Wer auf der Suche nach einem neuen Fahrrad mit elektrischer Unterstützung ist, der wird oft über die Worte „E-Bike“ oder „Pedelec“ stolpern. Die meisten wissen allerdings gar nicht worin der Unterschied besteht. Deshalb wollen wir mit diesem kleinen Artikel einmal Klarheit schaffen.
Denn es bestehen durchaus große Unterschiede, welche man sich bewusst machen sollte. Ansonsten könnte es auch mal Ärger mit der Polizei geben.

Pedelec – Merkmale

SWEMO Elektro Klapprad Seite

SWEMO Pedelec

Das Pedelec („Pedal Electric Cycle“) ist ebenso mit einem Elektro Antrieb ausgestattet, wie das E-Bike. Allerdings zeichnet es sich dadurch aus, dass es den Fahrer mit höchstens 250 Watt und bis zu maximal 25 km/h unterstützt.
Wer schneller fahren möchte, der muss stärker in die Pedale treten oder einen Berg hinunter fahren. Allerdings dann ohne elektrische Unterstützung.
Somit gelten die Pedelecs, welche den mit Abstand größten Marktanteil haben, als normale Fahrräder. Es besteht außerdem auch keine Versicherungs- oder Helmpflicht. Ein Führerschein ist ebenfalls nicht notwendig. So können also selbst Minderjährige mit einem Pedelec fahren.
Damit ist das Pedelec also wirklich sehr unkompliziert und man muss ich keine Gedanken um die rechtliche Lage machen. Falsl du dich für ein Pedelec interessierst, hier wirst du fündig. Beim E-Bike dagegen sieht die Sache etwas anders aus.

 

E-Bike – MerkmaleE-Bike

Das E-Bike zeichnet sich dadurch aus, dass der Elektroantrieb das Rad antreibt, selbst wenn man nicht in die Pedale tritt. Man kann die Geschwindigkeit meist per Griff regulieren. Außerdem ist die maximale Geschwindigkeit meist deutlich höher als 25 km/h.
Damit ähnelt das E-Bike mehr einem Mofa, als einem Fahrrad. Rein rechtlich gesehen wird dies ebenso betrachtet. Ein E-Bike fällt in die gleiche Kategorie, wie ein Leicht Mofa. Dadurch treten auch die gleichen Regelungen in Kraft.
Das heißt für ein E-Bike besteht Versicherungs- und Zulassungspflicht. Außerdem benötigt man einen Mofa Führerschein.
Bevor man sich also ein E-Bike anschafft, sollte man sich über diese Regelungen informiert haben. Ansonsten gibt es schnell mal ein Verwarngeld von der Polizei. Und das Geld kann man nun wirklich besser investieren.

 

 

Wir hoffen, dass dir dieser Artikel weitergeholfen hat!